Artikel 15 Bewertung und Überprüfung — Mindestlöhne in der EU
Gliederung
KAPITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 15 Bewertung und Überprüfung
Rückverweise
Bis zum 15. November 2029 nimmt die Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner auf Unionsebene eine Bewertung dieser Richtlinie vor. Anschließend legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Überprüfung der Durchführung dieser Richtlinie vor und schlägt gegebenenfalls gesetzgeberische Änderungen vor.
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