Artikel 11 Informationen über den Mindestlohnschutz — Mindestlöhne in der EU
Gliederung
KAPITEL III ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 11 Informationen über den Mindestlohnschutz
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Informationen über die gesetzlichen Mindestlöhne und den Mindestlohnschutz, die in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind, einschließlich Informationen über Rechtsbehelfsmechanismen, öffentlich zugänglich sind, erforderlichenfalls in der von dem Mitgliedstaat festgelegten relevantesten Sprache, und zwar umfassend und leicht verständlich, auch für Menschen mit Behinderungen.
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