Artikel 25 Schutz personenbezogener Daten — Kauf von Wohnimmobilien – Kreditvorschriften
Gliederung
TITEL V SCHUTZMAßNAHMEN UND PFLICHT ZUR ZUSAMMENARBEIT
Artikel 25 Schutz personenbezogener Daten
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die Zwecke dieser Richtlinie erfolgt nach Maßgabe der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725.
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