EU-RechtRichtlinienBlaue Karte EU – Einreise und Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitskräfte (ab 2023)KAPITEL II ZULASSUNGS-, ABLEHNUNGS- UND ENTZUGSKRITERIENArtikel 8

Artikel 8Gründe für Entzug oder Nichtverlängerung der Blauen Karte EU

In Kraft seit 17. November 2021
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