Artikel 33 Adressaten — Blaue Karte EU – Einreise und Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitskräfte (ab 2023)
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 33 Adressaten
Diese Richtlinie ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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