Artikel 29 Änderung der Richtlinie (EU) 2016/801 — Blaue Karte EU – Einreise und Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitskräfte (ab 2023)
Gliederung
KAPITEL VI SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 29 Änderung der Richtlinie (EU) 2016/801
Rückverweise
Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe g der Richtlinie (EU) 2016/801 erhält folgende Fassung:
„g) die einen Antrag auf Aufenthalt in einem Mitgliedstaat zum Zweck der Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung im Sinne der Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates stellen.
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