EU-RechtRichtlinienBlaue Karte EU – Einreise und Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitskräfte (ab 2023)KAPITEL IV RECHTEArtikel 18

Artikel 18Rechtsstellung als in der EU langfristig Aufenthaltsberechtigter für Inhaber der Blauen Karte EU

In Kraft seit 17. November 2021
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