EU-RechtRichtlinienDelegierte Richtlinie (EU) 2021/1270 der Kommission vom 21. April 2021 zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU in Bezug auf die von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren (Text von Bedeutung für den EWR)Artikel 2

Artikel 2 Umsetzung

In Kraft seit 22. August 2021
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