EU-RechtRichtlinienDelegierte Richtlinie (EU) 2021/1226 der Kommission vom 21. Dezember 2020 zur Änderung des Anhangs II der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich gemeinsamer Methoden zur Lärmbewertung zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt (Text von Bedeutung für den EWR)ANHANG

ANHANGKorrektur um den Wert der baulichen Abstrahlung (Brücken und Viadukte)

In Kraft seit 29. Juli 2021
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