ANHANG I — Kontrollen des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
I. Im Sinne dieser Richtlinie gelten als „Waffen“
II. Im Sinne dieser Richtlinie werden Feuerwaffen nach folgenden Kategorien eingestuft:
III. Im Sinne dieses Anhangs sind nicht in die Definition der Feuerwaffen einbezogen Gegenstände, die der Definition zwar entsprechen, die jedoch
IV. Im Sinne dieses Anhangs bezeichnet der Ausdruck
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