Artikel 1 Gegenstand — Gedeckte Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen
Gliederung
TITEL I GEGENSTAND, ANWENDUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN
Artikel 1 Gegenstand
Rückverweise
Diese Richtlinie enthält folgende Anlegerschutzvorschriften:
1. Anforderungen an die Emission gedeckter Schuldverschreibungen;
2. strukturelle Merkmale gedeckter Schuldverschreibungen;
3. öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen;
4. Veröffentlichungspflichten bei gedeckten Schuldverschreibungen.
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…