Artikel 2 Änderung der Richtlinie 98/6/EG — Verbraucherinformation, Widerrufsrecht und andere Verbraucherrechte
Die Richtlinie 98/6/EG wird wie folgt geändert:
1. Der folgende Artikel wird eingefügt:
2. Artikel 8 erhält folgende Fassung:
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