Artikel 5 Überprüfung — Richtlinie (EU) 2019/1160 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Text von Bedeutung für den EWR.)
Rückverweise
Spätestens am 2. August 2023 legt die Kommission einen Bericht vor, in dem unter anderem bewertet wird, welche Vorteile mit der Harmonisierung der Bestimmungen für OGAW-Verwaltungsgesellschaften, die herausfinden möchten, inwieweit die Anleger Interesse an einem bestimmten Anlagekonzept oder einer bestimmten Anlagestrategie haben, einhergehen und ob zu diesem Zweck Änderungen der Richtlinie 2009/65/EG erforderlich sind.
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