Artikel 13 Thematische Kategorien von hochwertigen Datensätzen — Offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
Gliederung
KAPITEL V HOCHWERTIGE DATENSÄTZE
Artikel 13 Thematische Kategorien von hochwertigen Datensätzen
Rückverweise
(1) Um die Bedingungen für die Förderung der Weiterverwendung hochwertiger Datensätze zu schaffen, enthält der Anhang I eine Liste thematischer Kategorien solcher Datensätze.
(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 15 delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs I durch Aufnahme neuer thematischer Kategorien hochwertiger Datensätze zu erlassen, um der Technologie- und Marktentwicklung Rechnung zu tragen.
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