Artikel 1 — Richtlinie (EU) 2019/ 983 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2004/37/EG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 18a werden folgende Unterabsätze angefügt:
2. Anhang III wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Richtlinie geändert.
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