ANHANG — Delegierte Richtlinie (EU) 2019/171 der Kommission vom 16. November 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten (Text von Bedeutung für den EWR.)
Anhang III Eintrag 8b erhält folgende Fassung:
„8b. Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten Gilt für die Kategorien 8, 9 und 11 und läuft ab am21. Juli 2021 für die Kategorien 8 und 9, ausgenommen medizinische In-vitro-Diagnostika und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie;21. Juli 2023 für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika;21. Juli 2024 für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für Kategorie 11. 8b. I Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten für den Einsatz inSicherungen,Temperaturfühlern,thermischem Motorschutz (ausgenommen hermetischer thermischer Motorschutz)Schalter Wechselstrom für6 A und darüber bei 250 V AC oder darüber oder12 A und darüber bei 125 V AC oder darüber,Schalter Gleichstrom für 20 A und darüber bei 18 V DC oder darüber, undSchalter für den Einsatz bei einer Netzfrequenz von ≥ 200 Hz. Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10 und läuft ab am 21. Juli 2021.“
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