Delegierte Richtlinie (EU) 2019/171 der Kommission vom 16. November 2018 zur Änderung — zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt — des Anhangs III der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten (Text von Bedeutung für den EWR.)
Vorwort/Präambel
Anhang III der Richtlinie 2011/65/EU wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Richtlinie geändert.
(1) Die Mitgliedstaaten erlassen und veröffentlichen spätestens am 29. Februar 2020 die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 1. März 2020 an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Vorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Anhang III Eintrag 8b erhält folgende Fassung:
„8b. Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten Gilt für die Kategorien 8, 9 und 11 und läuft ab am21. Juli 2021 für die Kategorien 8 und 9, ausgenommen medizinische In-vitro-Diagnostika und Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie;21. Juli 2023 für die Kategorie 8 Medizinische In-vitro-Diagnostika;21. Juli 2024 für die Kategorie 9 Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie und für Kategorie 11. 8b. I Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten für den Einsatz inSicherungen,Temperaturfühlern,thermischem Motorschutz (ausgenommen hermetischer thermischer Motorschutz)Schalter Wechselstrom für6 A und darüber bei 250 V AC oder darüber oder12 A und darüber bei 125 V AC oder darüber,Schalter Gleichstrom für 20 A und darüber bei 18 V DC oder darüber, undSchalter für den Einsatz bei einer Netzfrequenz von ≥ 200 Hz. Gilt für die Kategorien 1 bis 7 und 10 und läuft ab am 21. Juli 2021.“