EU-RechtRichtlinienStärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden für eine wirksame RechtsdurchsetzungKAPITEL X SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 36

Artikel 36 Inkrafttreten

In Kraft seit 03. Februar 2019
Up-to-date
Artikel 36 Inkrafttreten — Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden für eine wirksame Rechtsdurchsetzung | GesetzeFinden.at