EU-RechtRichtlinienStärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden für eine wirksame RechtsdurchsetzungKAPITEL VII AMTSHILFEArtikel 28

Artikel 28 Streitigkeiten über Zustellungsersuchen und über Ersuchen um Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern

In Kraft seit 03. Februar 2019
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Artikel 28 Streitigkeiten über Zustellungsersuchen und über Ersuchen um Vollstreckung von Entscheidungen zur Verhängung von Geldbußen oder Zwangsgeldern — Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden für eine wirksame Rechtsdurchsetzung | GesetzeFinden.at