EU-RechtRichtlinienStärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden für eine wirksame RechtsdurchsetzungKAPITEL VI KRONZEUGENPROGRAMME FÜR GEHEIME KARTELLEArtikel 23

Artikel 23Zusammenwirken von Anträgen auf Geldbußenerlass und Sanktionen gegen natürliche Personen

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