ANHANG Mindestanforderungen an die Abrechnung und die Abrechnungsinformationen auf der Grundlage des tatsächlichen Strom- und Erdgasverbrauchs — Energieeffizienz
Rückverweise
Die Anhänge der Richtlinie 2012/27/EU werden wie folgt geändert:
1. In Anhang IV erhält Fußnote 3 folgende Fassung:
2. Anhang V erhält folgende Fassung:
3. In Anhang VII erhält der Titel folgende Fassung:
4. Folgender Anhang wird eingefügt:
5. Anhang IX Teil 1 Nummer 4 Buchstabe g erhält folgende Fassung:
6. Anhang XII Nummer 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:
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