Artikel 1 — Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
Die Richtlinie 2010/13/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
2. Die Überschrift des Kapitels II erhält folgende Fassung:
3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 3 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 4 erhält folgende Fassung:
6. Folgender Artikel wird eingefügt:
7. Die Überschrift des Kapitels III erhält folgende Fassung:
8. Artikel 5 erhält folgende Fassung:
9. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
10. Folgender Artikel wird eingefügt:
11. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
12. Folgende Artikel werden eingefügt:
13. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
14. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
16. Die Überschrift des Kapitels IV wird gestrichen.
17. Artikel 12 wird gestrichen.
18. Artikel 13 erhält folgende Fassung:
19. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
20. Artikel 20 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
21. Artikel 23 erhält folgende Fassung:
22. Kapitel VIII wird gestrichen.
23. Folgendes Kapitel wird eingefügt:
24. Die Überschrift des Kapitels XI erhält folgende Fassung:
25. Artikel 30 erhält folgende Fassung:
26. Folgende Artikel werden eingefügt:
27. Artikel 33 erhält folgende Fassung:
28. Folgender Artikel wird eingefügt:
§ 2 TBO 2022 · TBO 2022 · Bauordnung 2022, Tiroler
§ 2 § 2
…durch die ein Gebäude oder ein Gebäudeteil vor dem 1. Jänner 2030 zu einem Niedrigstenergiegebäude bzw. ab dem 1. Jänner 2030 zu einem Nullemissionsgebäude umgebaut wird. (37) Umfassende Renovierung in mehreren Stufen ist eine umfassende Renovierung, die in einer Höchstzahl von Schritten gemäß einem Renovierungspass durchgeführt wird. (38) Seveso…
§ 21 4a. Abschnitt
…2020 angesucht wurde. Sofern nach dem 31. Dezember 2029 um die Baubewilligung angesucht wird, müssen Gebäude nach Abs. 1 lit. a als Nullemissionsgebäude ausgeführt sein. In der Verordnung nach § 20 Abs. 1 sind die Anforderungen festzulegen, welchen Niedrigstenergiegebäude und Nullemissionsgebäude zu entsprechen haben. (3) Soweit…
§ 2 TEffG · TEffG · Energieeffizienzgesetz, Tiroler
§ 2 § 2
…schlechter ist als das nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2024/1275 gemeldete kostenoptimale Niveau, und bei dem der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen – einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort erzeugt…
§ 7 § 7
…und auf den Internetseiten der Träger öffentlicher Einrichtungen zu veröffentlichen. Im Inventar sind auch jene Gebäude zu führen, die den Standard eines Niedrigstenergiegebäudes oder eines Nullemissionsgebäudes bereits erfüllen.…
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