Richtlinie (EU) 2018/1808 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
Vorwort/Präambel
Die Richtlinie 2010/13/EU wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
2. Die Überschrift des Kapitels II erhält folgende Fassung:
3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
4. Artikel 3 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 4 erhält folgende Fassung:
6. Folgender Artikel wird eingefügt:
7. Die Überschrift des Kapitels III erhält folgende Fassung:
8. Artikel 5 erhält folgende Fassung:
9. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
10. Folgender Artikel wird eingefügt:
11. Artikel 7 erhält folgende Fassung:
12. Folgende Artikel werden eingefügt:
13. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
14. Artikel 10 wird wie folgt geändert:
15. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
(1) Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 19. September 2020 nachzukommen. Sie teilen der Kommission umgehend den Wortlaut dieser Vorschriften mit.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
(2) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
16. Die Überschrift des Kapitels IV wird gestrichen.
17. Artikel 12 wird gestrichen.
18. Artikel 13 erhält folgende Fassung:
19. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
20. Artikel 20 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
21. Artikel 23 erhält folgende Fassung:
22. Kapitel VIII wird gestrichen.
23. Folgendes Kapitel wird eingefügt:
24. Die Überschrift des Kapitels XI erhält folgende Fassung:
25. Artikel 30 erhält folgende Fassung:
26. Folgende Artikel werden eingefügt:
27. Artikel 33 erhält folgende Fassung:
28. Folgender Artikel wird eingefügt: