EU-RechtRichtlinienStrafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem BetrugTITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 16

Artikel 16Ersetzung des Übereinkommens zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften

In Kraft seit 17. August 2017
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