Artikel 16 Ersetzung des Übereinkommens zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften — Strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug
Gliederung
TITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 16 Ersetzung des Übereinkommens zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften
Das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vom 26. Juli 1995 und die diesbezüglichen Protokolle vom 27. September 1996, 29. November 1996 und 19. Juni 1997 werden durch diese Richtlinie für die Mitgliedstaaten, die durch sie gebunden sind, mit Wirkung vom 6. Juli 2019 ersetzt.
Für die Mitgliedstaaten, die durch diese Richtlinie gebunden sind, gelten Verweise auf das Übereinkommen als Verweise auf diese Richtlinie.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden