EU-RechtRichtlinienStrafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem BetrugTITEL IV SCHLUSSBESTIMMUNGENArtikel 15

Artikel 15Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission (OLAF) und anderen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union

In Kraft seit 17. August 2017
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