Artikel 38 Aufhebung — Binnenwasserstraßen – Schiffe
Gliederung
KAPITEL 4 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 38 Aufhebung
Die Richtlinie 2006/87/EG wird mit Wirkung vom 7. Oktober 2018 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang VII zu lesen.
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