EU-RechtRichtlinienBinnenwasserstraßen – SchiffeKAPITEL 3 SCHIFFSKENNZEICHEN, UNTERSUCHUNGEN UND ABGEWANDELTE TECHNISCHE VORSCHRIFTENArtikel 25

Artikel 25 Nutzung neuer Technologien und Abweichungen für bestimmte Fahrzeuge

In Kraft seit 06. Oktober 2016
Up-to-date