Artikel 13 Änderung der Anhänge — Luftverschmutzung aus mittelgroßen Feuerungsanlagen
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 14 zur Anpassung von Anhang III Teil 2 Nummer 2 an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt delegierte Rechtsakte zu erlassen.
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