Art. 1 Rückverfolgbarkeit — Richtlinie (EU) 2015/565 der Kommission vom 8. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 2006/86/EG hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Die Richtlinie 2006/86/EG der Kommission wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 werden die folgenden Buchstaben k bis y angefügt:
2. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 10 erhält folgende Fassung:
4. Die folgenden Artikel werden eingefügt:
5. Die Anhänge werden entsprechend Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert.
6. Es wird ein neuer Anhang VIII angefügt, der in Anhang II der vorliegenden Richtlinie enthalten ist.