Richtlinie (EU) 2015/565 der Kommission vom 8. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 2006/86/EG hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen Text von Bedeutung für den EWR
Vorwort/Präambel
Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am 29. Oktober 2016 nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut dieser Rechtsvorschriften mit. Sie wenden diese Rechtsvorschriften ab dem 29. April 2017 an.
Bei Erlass dieser Vorschriften nehmen die Mitgliedstaaten in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf die vorliegende Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme.
Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten nationalen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.
Amtsblatt der Europäischen Union
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Die Anhänge der Richtlinie 2006/86/EG werden wie folgt geändert:
1. Anhang II Teil E wird wie folgt geändert:
2. Die Anhänge III und IV erhalten folgende Fassung:
3. Die Anhänge VI und VII erhalten folgende Fassung:
Die Richtlinie 2006/86/EG der Kommission wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 2 werden die folgenden Buchstaben k bis y angefügt:
2. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
3. Artikel 10 erhält folgende Fassung:
4. Die folgenden Artikel werden eingefügt:
5. Die Anhänge werden entsprechend Anhang I der vorliegenden Richtlinie geändert.
6. Es wird ein neuer Anhang VIII angefügt, der in Anhang II der vorliegenden Richtlinie enthalten ist.