Art. 7 Überprüfungsklausel — Durchführungsrichtlinie 2014/96/EU der Kommission vom 15. Oktober 2014 in Bezug auf die Anforderungen an Etikettierung, Plombierung und Verpackung von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung, die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2008/90/EG fallen
Die Kommission überprüft Artikel 2 Absatz 4 bis zum 1. Januar 2019.
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