Artikel 9 Bericht — Gewährleistung der Achtung der Rechte von im Ausland tätigen EU-Arbeitnehmern
Rückverweise
Bis zum 21. November 2018 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie vor und schlägt gegebenenfalls die erforderlichen Änderungen vor.
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