Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich — Einlagensicherungssysteme
Rückverweise
(1) Diese Richtlinie regelt die Errichtung und die Funktionsweise von Einlagensicherungssystemen und legt die Verfahren dafür fest.
(2) Diese Richtlinie gilt für
a) gesetzliche Einlagensicherungssysteme,
b) vertragliche Einlagensicherungssysteme, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 als Einlagensicherungssysteme amtlich anerkannt sind,
c) institutsbezogene Sicherungssysteme, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 als Einlagensicherungssysteme amtlich anerkannt sind,
d) die den unter den Buchstaben a, b oder c dieses Absatzes genannten Systemen angeschlossenen Kreditinstitute.
(3) Ungeachtet des Artikels 16 Absätze 5 und 7sind die folgenden Systeme von dieser Richtlinie ausgenommen:
a) vertragliche Systeme, die nicht als Einlagensicherungssysteme amtlich anerkannt sind, einschließlich Systemen, die einen zusätzlichen Schutz bieten, der über die in Artikel 6 Absatz 1 dieser Richtlinie festgelegte Deckungssumme hinausgeht,
b) institutsbezogene Sicherungssysteme, die nicht als Einlagensicherungssysteme amtlich anerkannt sind,
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die in Unterabsatz 1 Buchstaben a und b genannten Systeme über angemessene finanzielle Mittel oder entsprechende Finanzierungsmechanismen verfügen, um ihre Verpflichtungen erfüllen zu können.
Art. 4 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Art. 4 Artikel 4
…Anm.: aus BGBl. I Nr. 175/2021, zu den §§ 932, 933, 933b und 1503 , JGS Nr. 946/1811) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…
Art. 4 KSchG · KSchG · Konsumentenschutzgesetz
Art. 4 Artikel 4
…I Nr. 175/2021 , zu den §§ 7c, 7d, 8, 9, 9a, 13a, 28a und 41a , BGBl. Nr. 140/1979 ) Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…
Art. 4 VGG · VGG · Verbrauchergewährleistungsgesetz
Art. 4 Artikel 4
…Umsetzungshinweis Mit Artikel 2 und 3 dieses Bundesgesetzes werden die Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr…
§ 31 Umsetzungshinweis
…Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ABl. Nr. L 136 vom 22.5.2019 S. 1, und die Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie 2009/22/EG…
§ 1 VBKG · VBKG · Verbraucherbehördenkooperationsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmung
…§ 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt bestimmte Aspekte der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen…