ANHANG I INFORMATIONSBOGEN FÜR DEN EINLEGER — Einlagensicherungssysteme
Rückverweise
| Einlagen bei (Name des Kreditinstituts einfügen) sind geschützt durch: | [Name des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] |
| Sicherungsobergrenze: | 100000 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut[durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf EUR lautet][Wenn zutreffend:] Die folgenden Marken sind Teil Ihres Kreditinstituts [alle Marken einfügen, die unter derselben Lizenz tätig sind] |
| Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: | Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden „aufaddiert“, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100000 EUR [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf EUR lautet] |
| Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: | Die Obergrenze von 100000 EUR [durch entsprechenden Betrag ersetzen, falls die Währung nicht auf EUR lautet] gilt für jeden einzeln Einleger |
| Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: | 7 Arbeitstage[gegebenenfalls durch andere Frist ersetzen] |
| Währung der Erstattung: | Euro [gegebenenfalls durch andere Währung ersetzen] |
| Kontaktdaten: | [Kontaktdaten des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen(Adresse, Telefon, E-Mail usw.)] |
| Weitere Informationen: | [Website des einschlägigen Einlagensicherungssystems einfügen] |
| Empfangsbestätigung durch den Einleger: | |
| Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) | |
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