Artikel 15 Kontrollgebühren — Unterwegskontrollen der Sicherheit von Nutzfahrzeugen
Gliederung
KAPITEL III KONTROLLVERFAHREN
Artikel 15 Kontrollgebühren
Rückverweise
Die Mitgliedstaaten können für Fälle, in denen bei einer gründlicheren Kontrolle Mängel festgestellt worden sind, die Zahlung einer angemessenen und verhältnismäßigen Gebühr vorschreiben, die mit den Kosten der Kontrolle im Zusammenhang stehen sollte.
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