EU-RechtRichtlinienSchnellere, effizientere grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen in der EUKAPITEL III VERFAHREN UND SCHUTZGARANTIEN FÜR DEN VOLLSTRECKUNGSSTAATArtikel 11

Artikel 11 Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung

In Kraft seit 21. Mai 2014
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