EU-RechtRichtlinienSchnellere, effizientere grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen in der EUKAPITEL I DIE EUROPÄISCHE ERMITTLUNGSANORDNUNGArtikel 1

Artikel 1 Die Europäische Ermittlungsanordnung und die Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung

In Kraft seit 21. Mai 2014
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