ANHANG B EMPFANGSBESTÄTIGUNG FÜR DIE EUROPÄISCHE ERMITTLUNGSANORDNUNG (EEA) — Schnellere, effizientere grenzüberschreitende strafrechtliche Ermittlungen in der EU
Dieses Formblatt ist von der Behörde des Vollstreckungsstaats auszufüllen, die die nachstehend bezeichnete EEA entgegengenommen hat.
(A) BETREFFENDE EEA
Zuständige Behörde, die die EEA erlassen hat:
Aktenzeichen:
Datum der Ausstellung:
Eingangsdatum:
(B) BEHÖRDE, DIE DIE EEA ENTGEGENGENOMMEN HAT 1
Offizielle Bezeichnung der zuständigen Behörde:
Name ihres Vertreters:
Funktion (Titel/Dienstrang):
Anschrift:
Tel.: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
Fax: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
E-mail:
Aktenzeichen:
Sprachen, in denen mit der Behörde verkehrt werden kann:
(C) (GGF.) ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE, DER DIE EEA VON DER UNTER ABSCHNITT B GENANNTEN BEHÖRDE ÜBERMITTELT WIRD
Offizielle Bezeichnung der Behörde:
Name ihres Vertreters:
Funktion (Titel/Dienstrang):
Anschrift:
Tel.: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
Fax: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
E-mail:
Datum der Übermittlung:
Aktenzeichen:
Sprache(n), in der bzw. denen kommuniziert werden kann:
1 Dieser Abschnitt ist von jeder Behörde auszufüllen, die die EEA entgegengenommen hat. Diese Verpflichtung gilt für die Behörde, die für die Anerkennung und Vollstreckung der EEA zuständig ist, und, soweit zutreffend, für die zentrale Behörde oder die Behörde, die der zuständigen Behörde die EEA übermittelt hat.
(D) SONSTIGE FÜR DIE ANORDNUNGSBEHÖRDE MÖGLICHERWEISE RELEVANTE INFORMATIONEN
(E) UNTERSCHRIFT UND DATUM
Unterschrift:
Datum:
Ggf. Dienstsiegel:
Rückverweise
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