Artikel 5 Änderungen der Richtlinie 2004/37/EG — Richtlinie 2014/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinien 92/58/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG des Rates sowie der Richtlinie 2004/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks ihrer Anpassung an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
Rückverweise
Die Richtlinie 2004/37/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 4 erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. In Artikel 4 Absatz 1 wird das Wort „Zubereitungen“ durch das Wort „Gemische“ ersetzt.
4. In Artikel 5 Absatz 2 wird das Wort „Zubereitungen“ durch das Wort „Gemische“ ersetzt.
5. In Artikel 6 Buchstabe b wird das Wort „Zubereitungen“ durch das Wort „Gemische“ ersetzt.
6. In der Überschrift von Anhang I wird das Wort „Zubereitungen“ durch das Wort „Gemische“ ersetzt.
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