Artikel 11 Prozesskostenhilfe — Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls
Rückverweise
Diese Richtlinie gilt unbeschadet der nationalen Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe, die im Einklang mit der Charta und der EMRK Anwendung finden.
Keine Ergebnisse gefunden