EU-RechtRichtlinienRecht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen HaftbefehlsArtikel 10

Artikel 10Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls

In Kraft seit 26. November 2013
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