Artikel 3 — Richtlinie 2013/22/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Verkehr aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich des Inkrafttretens des Vertrags über den Beitritt Kroatiens am Tag seines Inkrafttretens in Kraft.
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