Artikel 3 — Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 13. Mai 2013 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Umwelt aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien
Rückverweise
Diese Richtlinie tritt vorbehaltlich und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages über den Beitritt Kroatiens in Kraft.
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