Artikel 1 Änderungen der Richtlinie 1999/32/EG — Richtlinie 2012/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen
Die Richtlinie 1999/32/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h erhält folgende Fassung:
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:
4. Folgender Artikel wird eingefügt:
5. Artikel 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 4a wird wie folgt geändert:
7. Die Artikel 4b und 4c erhalten folgende Fassung:
8. Die folgenden Artikel werden eingefügt:
9. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
10. Artikel 7 wird wie folgt geändert:
11. Artikel 8 wird gestrichen.
12. Artikel 9 erhält folgende Fassung:
13. Folgender Artikel wird eingefügt:
14. Artikel 11 erhält folgende Fassung:
15. Der Anhang der Richtlinie 1999/32/EG erhält die Fassung des Anhangs dieser Richtlinie.
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