Artikel 3 Änderung der Richtlinie 2009/101/EG — Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Die Richtlinie 2009/101/EG wird wie folgt geändert:
1. Folgender Artikel wird eingefügt:
2. Dem Artikel 3 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:
3. Folgende Artikel werden eingefügt:
4. Folgende Artikel werden eingefügt:
5. Folgender Artikel wird eingefügt:
6. Folgendes Kapitel wird eingefügt:
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