Artikel 2 Änderung der Richtlinie 2005/56/EG — Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern Text von Bedeutung für den EWR
Die Richtlinie 2005/56/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 13 erhält folgende Fassung:
2. Folgender Artikel wird eingefügt:
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