Artikel 1 Änderung der Richtlinie 89/666/EWG — Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur Änderung der Richtlinie 89/666/EWG des Rates sowie der Richtlinien 2005/56/EG und 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern Text von Bedeutung für den EWR
Die Richtlinie 89/666/EWG wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 werden folgende Absätze angefügt:
2. Folgender Artikel wird eingefügt:
3. Der folgende Abschnitt wird eingefügt:
Rückverweise