Artikel 12 Bericht — Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 2. Juni 2015 einen Bericht, in dem sie bewertet, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, und unterbreitet gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge.
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