Artikel 1 Änderung der Richtlinie 98/78/EG — Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
Die Richtlinie 98/78/EG wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2. Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
3. Folgender Artikel wird eingefügt:
4. Artikel 3 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
5. Artikel 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
6. Artikel 10 erhält folgende Fassung:
7. Die Anhänge I und II werden gemäß Anhang I dieser Richtlinie geändert.