ANHANG II — Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats Text von Bedeutung für den EWR
Rückverweise
In Anhang I der Richtlinie 2002/87/EG erhalten unter Ziffer „II. Berechnungsmethoden“ die Methoden 3 und 4 folgende Fassung:
Die zuständigen Behörden können eine Kombination der Methoden 1 und 2 zulassen.“
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